Wie groß ist der Erfassungsbereich des Alarms zur Erkennung brennbarer Gase?
Der Alarmwert des Alarmsystems für brennbare Gase ist wie folgt eingestellt: Der untere Grenzwert liegt standardmäßig bei 25 Prozent UEG (einstellbar von 5 Prozent UEG bis 40 Prozent UEG); Die Obergrenze liegt standardmäßig bei 50 Prozent UEG (einstellbar von 10 Prozent UEG bis 100 Prozent UEG).
Die Einstellungsgrundlage ist wie folgt: Der Messbereich des Alarms für brennbare Gase beträgt 0-100 Prozent UEG, und der Fehlalarm wird im Allgemeinen gemäß den nationalen Vorschriften auf einen Wert zwischen 15 Prozent UEG und -25 Prozent UEG eingestellt.
