Welche Konzentration soll der Alarm für brennbare Gase auslösen?
1. Der Einstellwert für den Alarm der ersten Stufe für brennbares Gas sollte kleiner oder gleich 25 Prozent UEG sein.
2. Der Einstellwert des Sekundäralarms für brennbare Gase sollte kleiner oder gleich 50 Prozent UEG sein.
3. Der Alarmeinstellwert der ersten Ebene für die lineare Messung brennbarer Gase sollte 1 UEG·m betragen. Der Einstellwert für den Alarm der zweiten Ebene sollte 2UEG·m betragen.
Unter diesen ist LEL die englische Abkürzung für „lower explosion limit“, was die niedrigste Konzentration bedeutet, bei der das Gemisch aus brennbarem Dampf, Gas oder Staub und Luft explodieren kann, wenn es auf eine Zündquelle trifft (die Konzentration von brennbarem Dampf und Gas wird berechnet). nach Volumenverhältnis).
Die
Wenn die Konzentration brennbarer Gase zu niedrig oder zu hoch ist, ist dies ungefährlich. Es brennt oder explodiert nur, wenn es mit Luft zu einem Gemisch vermischt wird, oder genauer gesagt, wenn es auf Sauerstoff trifft, um einen bestimmten Gemischanteil zu bilden. Aufgrund des höheren Luftanteils ist es im Allgemeinen bei der Überwachung der Leckkonzentration von brennbarem Gas erforderlich, dessen Volumenkonzentrationswert von einer sehr niedrigen Konzentration bis zur niedrigsten Explosionsgrenze zu überwachen, d. h. der Messbereich beträgt 0 ~100 Prozent UEG.
Der Konzentrationsalarmwert für brennbare Gase ist im Allgemeinen im Gerät voreingestellt. Gemäß den Vorschriften der nationalen Norm liegt der eingestellte Wert des Alarms der ersten Stufe für brennbare Gase nicht über der unteren Explosionsgrenze von 25 Prozent UEG. Daher ist der in der nationalen Norm angegebene Alarmwert des Gasalarms die Obergrenze. Solange er diese Obergrenze nicht überschreitet, liegt er innerhalb eines angemessenen Bereichs. Aus fachlicher und praktischer Sicht sollte der Alarmwert von brennbarem Gas natürlich nicht zu niedrig sein. Ist der Wert zu niedrig, kann es zu Fehlalarmen kommen, da ein zu niedriger Wert zu Erkennungsfehlern führen kann. Bezüglich der spezifischen Mindestexplosionskonzentrationsgrenze jedes brennbaren Gases können Sie sich tatsächlich an Anhang A in „GBT 50493-2019“ wenden: Eigenschaften üblicher brennbarer Gase und Dämpfe, der nicht nur die Explosionskonzentrationen üblicher brennbarer Gase und Dämpfe enthält Ober- und Untergrenzen für Dämpfe (V Prozent), aber auch Parameter wie Siedepunkt, Flammpunkt und Dampfdichte.






