Standardisieren Sie den Betrieb von Detektoren für brennbare Gase und die Betriebsverfahren
1. Der Detektor für brennbare Gase sollte auf der windzugewandten Seite der Windrichtung mit der minimalen Frequenz der Freisetzungsquelle für brennbare Gase oder giftige Gase angeordnet werden.
2. Der effektive Erfassungsradius des Detektors für brennbare Gase sollte in Innenräumen 7,5 m und im Freien 15 m betragen. Innerhalb des effektiven Erfassungsbereichs kann ein Melder installiert werden. Der Abstand zwischen dem Detektor für brennbare Gase und der Freisetzungsquelle sollte im Freien nicht mehr als 2 Meter und im Innenbereich nicht mehr als 1 Meter betragen.
3. An Orten, an denen Detektoren für brennbare Gase installiert werden sollen, sollten ortsfeste Detektoren verwendet werden. Wenn die Voraussetzungen für die Festlegung eines festen Typs nicht gegeben sind, sollte ein tragbarer Detektor für brennbare Gase ausgestattet werden.
4. Das Erkennungs- und Alarmsystem für brennbare Gase und giftige Gase sollte ein relativ unabhängiges Instrumentensystem sein.
5. In Gerätebereichen, die im Freien oder halb im Freien angeordnet sind, sollte der Abstand zwischen dem Detektionspunkt für brennbare Gase und der Freisetzungsquelle nicht größer als 15 m sein, wenn sich der Erkennungspunkt auf der windzugewandten Seite der Windrichtung mit der minimalen Frequenz der Freisetzungsquelle befindet , und der Abstand zwischen der Detektionsstelle für giftige Gase und der Freisetzungsquelle sollte nicht größer als 2 m sein; Wenn sich der Erkennungspunkt auf der windabgewandten Seite der Windrichtung der Mindestfrequenz der Freisetzungsquelle befindet, sollte der Abstand zwischen dem Erkennungspunkt für brennbares Gas und der Freisetzungsquelle nicht größer als 5 m sein, und der Abstand zwischen dem Erkennungspunkt für giftige Gase und Die Freisetzungsquelle sollte weniger als 1 m entfernt sein.
6. Wenn sich die Quelle der Freisetzung brennbarer Gase in einem geschlossenen oder halbgeschlossenen Fabrikgebäude befindet, kann alle 15 m ein Detektor installiert werden, und der Abstand zwischen dem Detektor und einer Freisetzungsquelle sollte nicht größer als 7,5 m sein. Der Abstand zwischen dem Detektor für brennbare Gase und der Freisetzungsquelle sollte nicht größer als 1 m sein.
7. Wenn sich die Quelle der Freisetzung brennbarer Gase, die leichter als Luft ist, in einem geschlossenen oder halbgeschlossenen Fabrikgebäude befindet, sollte ein Detektor über der Freisetzungsquelle installiert werden, und ein Detektor sollte auch an einer höheren Stelle in der Fabrik installiert werden, wo Es kann sich leicht brennbares Gas ansammeln.
8. Detektoren sollten an folgenden Orten installiert werden, die nicht innerhalb des effektiven Erfassungsbereichs des Detektors liegen: ① Prozessausrüstung, die verflüssigte Kohlenwasserstoffe/oder giftige Gase verwendet oder produziert, Lager- und Transporteinrichtungen usw., in denen sich brennbare und giftige Stoffe ansammeln können Gase und am Boden am tiefsten Punkt des Abwassergrabens. ② In „toten Ecken“ sammeln sich leicht Gase der Klasse A und giftige Gase an.
9. Der Detektor zur Erkennung brennbarer oder giftiger Gase, die schwerer als Luft sind, sollte in einer Höhe von 0.3-0,6 m über dem Boden (oder Fußboden) installiert werden.
10. Der Detektor zur Erkennung brennbarer oder giftiger Gase, die leichter als Luft sind, sollte 0,5-2 Meter über der Freisetzungsquelle installiert werden.
