Löst der 4-in-1-Gasdetektor einen Alarm aus, wenn er auf Wasserstoff trifft?
Ein Gasdetektor ist ein Instrument zur Erkennung von Gasleckkonzentrationen. Wie Sie wissen, kann ein 4-in-1-Gasdetektor vier Gase gleichzeitig erkennen: brennbare Gase, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff und Kohlenmonoxid. Er erkennt eine Reihe komplexer Produktionswerkstätten und anderer Arbeitsplätze, an denen eine Vielzahl gefährlicher Gase vorhanden sein kann. Unabhängig davon, welches Gas den Standard überschreitet, wird der 4-in-1-Gasdetektor als erstes einen Ton-, Blitz- und Vibrationsalarm auslösen. Wird der 4-in-1-Gasdetektor also Alarm schlagen, wenn er auf Wasserstoff trifft?
Bei Auftreten von Wasserstoff im 4-in-1-Gasalarm muss der Alarm darauf basieren, ob das Alarmgerät mit internen Sensoren zur Erkennung von Wasserstoff ausgestattet ist und ob die Wasserstoffkonzentration in der Umgebung den vom Alarmgerät eingestellten Alarmwert erreicht oder überschreitet, bevor das Gerät einen Alarm auslöst, andernfalls löst das Gerät keinen Alarm aus.
Gaswarngeräte werden zur Erkennung von Gaskomponenten für Gassensoren verwendet. Bei der Herstellung des Geräts wird der Gassensor zur Erkennung der Gasart bestimmt und kann nicht geändert werden. Ein Sensor kann nur ein Gas erkennen. Ein allgemeines 4-in-1-Gaswarngerät, das mit vier Gassensoren konfiguriert ist, muss beispielsweise zur Erkennung von Wasserstoff einen Wasserstoffsensor im Alarmgerät konfigurieren, um die Änderungen der Wasserstoffkonzentration messen zu können. Wenn im Alarm kein Wasserstoffsensor installiert ist, kann er keinen Wasserstoff in der Umgebung erkennen.
Der Alarmwert wird vor der Inbetriebnahme des Gaswarngeräts eingestellt, und das Gerät sendet nur dann ein Alarmsignal, wenn das Gas in der Umgebung den eingestellten Alarmwert erreicht oder überschreitet. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, muss die Alarmwerteinstellung des Geräts denselben nationalen Standards entsprechen. Wasserstoff wird im Allgemeinen als brennbares Gas eingestuft. Gemäß dem britischen „Richtlinien zur Einstellung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Umgebungen“ in der Abfrage beträgt die Ober- und Untergrenze für die Explosion von Wasserstoff zunächst 4,2 % Vol. und 75,4 % Vol. Wenn giftige Gase erkannt werden müssen, muss der Grenzwert für die berufliche Exposition auf der Grundlage der „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bestimmt werden. Anschließend werden gemäß den „Normen zur Erkennung und Alarmgestaltung von brennbaren Gasen und giftigen Gasen in der Petrochemie“ in den Bestimmungen des Gaswarngeräts der erste Alarmwert und der zweite Alarmwert eingestellt.






