1. Wenn es erforderlich ist, den Einfluss der Umgebungsreflexion zu reduzieren, sollte sie so weit wie möglich in einem Abstand von mindestens 3,5 m von jedem Reflektor (außer dem Boden) gemessen werden, und die Höhe über dem Boden sollte mehr als 1,2 m betragen. und es sollte, wenn nötig und möglich, auf einem Hochhaus platziert werden. , um den zu überwachenden geografischen Geltungsbereich zu erweitern. Position und Höhe bleiben jedoch bei jeder Messung unverändert. Unter Verwendung von Überwachungsfahrzeugmessungen wird das Mikrofon vorzugsweise auf dem Dach befestigt.
2. Außenmessungen in der Nähe von Gebäuden, diese Messpunkte sollten außerhalb des Gebäudes durchgeführt werden, das der zu testenden Lärmumgebung ausgesetzt ist. . Sofern nicht anders angegeben, ist der Messort vorzugsweise 1-2 m von der Außenwand entfernt oder 0,5 m vor den vollständig geöffneten Fenstern (einschließlich hoher Stockwerke).
3. Messungen in Gebäuden Diese Messungen sind in Gebäuden in der von dem zu prüfenden Lärm betroffenen Umgebung durchzuführen. Die Messposition ist vorzugsweise mindestens 1 m von der Wand oder einer anderen reflektierenden Oberfläche, 1,2-1,5 m vom Boden und 1,5 m vom Fenster entfernt.






